Kosten in der Reproduktionsmedizin
Zu allererst einmal: Die komplette Diagnostik des nicht erfüllten Kinderwunsches ist Leistung sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherungen. Für die reine Diagnostik müssen Sie also mit keinerlei Eigenbeteiligung rechnen.
In der Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Paare hat sich in den letzten Monaten vieles geändert. Grundsätzlich werden von den gesetzlichen Versicherungen jetzt wieder deutlich mehr Leistungen übernommen. Einige Versicherer übernehmen die Behandlungen sogar vollständig.
Einzelheiten werden wir mit Ihnen im Gespräch klären.
Ganz grundsätzlich gilt für gesetzlich Versicherte, dass Behandlungen nur übernommen werden, wenn beide Partner älter als 25 Jahre sind, miteinander verheiratet sind, die Schwangerschaft auf anderem Wege nicht erreicht werden kann und die Ehefrau jünger als 40 bzw. der Ehemann jünger als 50 Jahre sind. Aber auch diese Grenzen werden mittlerweile von einigen Versicherern aufgeweicht. Hier gibt es derzeit recht kurzfristige Veränderungen. Wir informieren Sie deswegen gerne im Gespräch, welche Versicherer dies im Einzelnen sind.
Viele Paare können also mittlerweile durch einen Wechsel ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erreichen, in den Genuss einer Behandlung ohne eigene Zuzahlung
zu kommen.
In der privaten Krankenversicherung gibt es mehrere Urteile höherer Gerichte, die die Leistungsansprüche weitgehend geregelt haben. Im Regelfall sind heutzutage die früher häufigen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherern nicht mehr notwendig. Eine gute Zusammenstellung der Rechtslage findet sich beispielsweise unter
http://www.pkv-contra-kinderwunsch.de.